Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Ferienhaus „Landhaus Lignum“ in Grän – Tirol – Tannheimer Tal (Stand 1.9.2023)

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

§ 3 Zahlungsbedingungen

§ 4 An- und Abreise

§ 5 Ferienhaus

§ 6 Haustiere

§ 7 Aufenthalt

§ 8 Reiserücktritt - Stornierungsregelung

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

§ 10 Haftung des Vermieters

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels LAN/WLAN

§ 11.1 Zugangsdaten

§ 11.2 Gefahren der LAN/WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

§ 13 Gerichtsstand

 

Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses „Landhaus Lignum“ zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen vom „Landhaus Lignum“. Die Leistungen von „Landhaus Lignum“  erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unterkunft Landhaus Lignum wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit maximal 6 Personen belegt werden. 

  1. Haustiere sind nicht erlaubt.

(4) Die Mindestmietdauer beträgt 4 Tage. 

(5) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses ist nicht gestattet.

(6) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Vermieter dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

 

§ 1 Begriffsbestimmungen

a) Der Begriff Ferienhaus bezieht sich auf das Landhaus Lignum, ein in der Registrierstelle von Feratel - Tourismusverband Tannheimer Tal unter der Identifikationsnummer 20159  eingetragenes Unternehmen.

b) Der Begriff "Landhaus Lignum" bezieht sich auf die Webseite www.Landhaus-Lignum.com.  

c) Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von Landhaus Lignum von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und ggf. Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen ggf. über unser Reservierungssystem und ggf. die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über ein Buchungsportal.

d) Der Begriff "Kunde" bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.

e) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.

f) Der Begriff "Kundeninhalte" bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.

 

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungsanfragen müssen 

Alle Anfragen, die über jegliche andere Methode getätigt werden, werden nicht berücksichtigt.

Können wir Ihnen das Ferienhaus in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig. 

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises ist innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. 
  2. Die Zahlung des Restbetrags wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig. 
  3. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann Landhaus Lignum vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 

  1. Nebenkosten für Heizung, Strom (außer Ladestrom Garage), Wasser, Abfall in haushaltsüblichem Umfang und PKW-Stellplatz (außen) sind im Mietpreis inkludiert. 
  2. Ein Garagenstellplatz kostet 10,- € pro Tag und PKW (max. 2 Garagenstellplätze).
  3. Die Endreinigungspauschale beträgt pro Aufenthalt 175,- €. 
  4. Bettwäsche und Handtücher werden pauschal mit 20 € pro Person und Aufenthalt berechnet.

 

  1. Die folgenden Nebenkosten, die nicht im Mietpreis enthalten sind, sind am Abreisetag fällig und bar zu bezahlen (keine Debit- oder Kreditkarte):
    1. Die Tourismusabgabe Tannheimer Tal wird nach aktuellem Tarif pro Person und pro Nacht in der Endabrechnung erhoben, derzeit 2,50 €.
    2. Die Energiekosten für den E-Mobility-Ladestrom (Garage) werden nach Verbrauch abgerechnet. Es erfolgt eine separate Abrechnung nach dem tatsächlichen Stromverbrauch und entsprechend der aktuell gültigen Preise der Energieversorgung Schattwald (Tannheimer Tal).
    3. Brötchenservice werden wie von Ihnen bestellt in Rechnung gestellt. 

 

 

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 19:00 Uhr, kann Landhaus Lignum einen Aufschlag von 25 Euro berechnen. Bitte teilen Sie uns Ihre ungefähre Anreisezeit mit.

Die Schlüsselübergabe findet unmittelbar vor Ort vor Mietbeginn statt. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

 

Am Abreisetag ist das Haus bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit Landhaus Lignum möglich. Eine spätere Abreise ohne Absprache wird entsprechend einem Miet-Tagessatz in Rechnung gestellt. 

 

Sollte der Gast am Anreisetag bis 20:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an Landhaus Lignum als gekündigt. Landhaus Lignum  kann dann über die weitere Vermietung frei verfügen. 

Eine anteilige Rückzahlung der Miete aufgrund verspäteter Anreise u/o verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

 

Das Haus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert sein und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Falls das Haus nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies mit einer erhöhten Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt werden. 

 

§ 5 Ferienhaus

Das Ferienhaus wird von Landhaus Lignum in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollte dem Gast während des Aufenthalts Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet Landhaus Lignum unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und der Ersatz der vollständigen Schließanlage. In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in oder Schäden an den Abwasserrohren ein, so trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung. 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus vorgesehen. Straßenschuhe und Skischuhe sind im Wohnbereich (Holzboden) nicht erlaubt. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Schränke, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. 

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Abhalten von Partys etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit das Ferienhaus verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei beim Landhaus Lignum. 

 

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Werden dennoch Tiere untergebracht, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 500 Euro in Rechnung gestellt und Landhaus Lignum hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen ohne Rechtsanspruch des Kunden auf Erstattung des Mietzinses oder eine Entschädigung

 

§ 7 Aufenthalt

Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Das Abhalten von Partys ist nicht gestattet. Sollte das Haus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 500 Euro pro Person zu zahlenLandhaus Lignum hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. 

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. 

Der Gast erklärt mit der verbindlichen Buchung sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landhaus Lignum.

Bei Verstößen gegen die AGB ist Landhaus Lignum dazu berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

§ 8 Reiserücktritt - Stornierungsregelung

Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu  30 Tage vor dem Anreisetag 30 % des vereinbarten Preises

bis zu  14 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises

bis zu  7 Tage oder Nichtanreise  vor dem Anreisetag 100 % des vereinbarten Preises

 

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage durch Landhaus Lignum in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch Landhaus Lignum aus o.g. Gründen kann jederzeit, auch nach Mietbeginn, ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

 

§ 10 Haftung des Vermieters

Landhaus Lignum  haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, Störungen im Kommunikationsnetz (WLAN, Satellit…) sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Für Wertgegenstände des Mieters übernimmt Landhaus Lignum keine Haftung, ein Wandtresor mit persönlichem PIN Code kann auf eigenes Risiko genutzt werden.

Eine Haftung des Vermieters für Unfälle jeglicher Art ist ausgeschlossen. 

 

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels LAN/WLAN

Landhaus Lignum  unterhält im Ferienhaus einen Internetzugang über LAN/WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des LAN/WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.

 

Landhaus Lignum gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des LAN/WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit Landhaus Lignum  deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Landhaus Lignum  behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das LAN/WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

 

§ 11.1 Zugangsdaten

Die Nutzung des LAN/WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das LAN/WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Vermieter und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Landhaus Lignum  hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

§ 11.2 Gefahren der LAN/WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das LAN/WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Landhaus Lignum  weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des LAN/WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von 500 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur der Terrasse und im Garten erlaubt. Zigarettenüberreste sind in einem entsprechenden Aschengefäß unter Beachtung des Brandschutzes im Ascheeimer zu entsorgen.

 

(2) Offenes Licht oder Feuer ist im Haus untersagt. Kerzenlicht ist nur in feststehenden Glasbehältern und unter ständiger Aufsicht erlaubt. Ein Feuerlöscher befindet sich im Flur (EG). Eine Löschdecke befindet sich im Abstellraum der Küche an der Wand.

 

(3) Der Gebrauch des Kaminofens ist nur nach Einweisung erlaubt. Vollständig glutfreie abgekühlte Asche muss zwingend in dem dafür vorgesehenen Ascheeimer entsorgt werden. Asche darf nicht im Garten verstreut werden.

 

(4) Das Haus ist in Holzbauweise errichtet. Daher sind im Haus jegliche Straßen/Outdoorschuhe, Schuhe mit harten oder spitzen Absätzen und bspw. Skischuhe untersagt. Im Eingangsbereich mit Fliesenboden und in der anliegenden Garage sind Aufbewahrungsplätze für die Schuhe eingerichtet.

 

(5) Austretende Flüssigkeiten sind vom Holzboden sofort vollständig zu entfernen.

 

(6) Bei der Benutzung der Haushaltsgeräte / Elektrogeräte (Waschmaschine, Wäschetrockner, Spülmaschine, TV, Fön, e-Mobility Ladestation usw.) ist die jeweilige Bedienungsanleitung zu beachten.

 

(7) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen die Fenster und Türen, incl. in der Garage geschlossen zu halten.

 

(8) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

 

(9) Landhaus Lignum  hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes wird bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht genommen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts sofern möglich vorab informieren.

 

(10) Landhaus Lignum bietet 1 PKW-Stellplatz am Haus und 1-2 Garagenplätze. Weitere Fahrzeuge können unterhalb des Hauses auf unserem Gartengrundstück abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt aus unserer Doppelgarage behindern.

Der Mieter haftet für die Folgen incl. Beseitigung von austretenden Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug (Öl, Benzin etc.).

 

(11) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind u.a. TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

§ 13 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Reutte zuständig.
 

 

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